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AGB

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Allgemeine Geschäftbedingungen für Gruppenbuchungen und Veranstaltungen 

 1 Geltungsbereich 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Genossenschaft Ein Ding der Möglichkeit eG (nach-folgend EDdM oder Hotel genannt). 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen 

Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ab-bedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 

2 Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung 

2.1 Vertragspartner sind Ein Ding der Möglichkeit eG und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch EDdM zustande. Dem EDdM steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. 

2.2 EDdM haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen 

Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden be-müht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 

2.3 Alle Ansprüche gegen EDdM verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. 

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

3.1 EDdM ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von EDdM zugesagten Leistungen zu erbringen. 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über EDdM beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von EDdM verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 

3.4 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind entweder am Tag der Anreise fällig oder können am Tag der Abreise ab 8 Uhr beglichen werden. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Barzahlung, EC-Kartenzahlung und Kreditkarte sowie die gängigen 2 mobile Pay Dienste. EDdM kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

3.5 EDdM ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartensicherheit, im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechts-kräftigen Forderung gegenüber einer Forderung EDdM aufrechnen oder verrechnen. 

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 

4.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart gilt eine kosten-freie Stornierungsfrist von 4 Monaten vor dem ersten Veranstaltungstag. Diese Frist gilt auch, wenn der Vertrag innerhalb der jeweiligen Frist geschlossen wurde. 

4.2. Bei Absage bis 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des Gesamtpreises fällig. 

4.3 Bei einer Stornierung ab 91 Tagen vor Anreise sind folgende Stornierungspauschalen vom vereinbarten Gesamtbuchungsbetrag zuzahlen: 

- 91 Tage – 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Auftragssumme 
- 30 Tage – 15 Tage bis zum Veranstaltungstag 75% 
- 14 Tage bis zum Veranstaltungstag 90% 
- Am Veranstaltungstag 100% 

4.4 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass EDdM die vorgenannten pauschalierten Ersatzansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. 

4.5 Ein Rücktritt (Stornierung) des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform. 

5 Rücktritt des Hotels 

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rück-frage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und / oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

5.3 Ferner ist EDdM berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurück zutreten, insbesondere falls 
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irre-führender oder falscher Angabe oder Verschweigen  wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; 
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; 
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; 
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt. 

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

6 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 

6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern. 

6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 

6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.3 

6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. 

7 Mitbringen von Speisen und Getränken 

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Bei-trag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. 

8 Technische Einrichtungen und Anschlüsse 

8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten be-schafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 

8.2 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat. 

9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hier-von ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung aus-geschlossen. 

9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 

9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vor-nehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. 

10 Haftung des Kunden für Schäden 

10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 

10.2 Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung verlangen. 

11 Schlussbestimmungen 

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Lüchow- Dannenberg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lüchow-Dannenberg. 

11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Gesachäftbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag:

 1 Geltungsbereich 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des folgenden Hotels: 

Ein Ding der Möglichkeit, Salderatzen 3, 29496 Waddeweitz (nachfolgend EDdM oder Hotel genannt) 

Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 

Die Bezeichnung „Kunde“ erfolgt einheitlich für Besteller, Gast, Mieter, Veranstalter, Vermittler etc. 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 

2 Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung 

2.1 Vertragspartner sind EDdM und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. EDdM steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 

2.2 Alle Ansprüche gegen EDdM verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. 

 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 

3.1. Ein Ding der Möglichkeit ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer. 

3.1.1 Sollten vereinbarte Zimmer, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist Ein Ding der Möglichkeit verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen. 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. 

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 

3.3.1 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 6 Monate, so behält sich Ein Ding der Möglichkeit das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. 

3.4 EDdM kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind entweder am Tag der Anreise fällig oder können am Tag der Abreise ab 8:00 Uhr beglichen werden. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert: Barzahlung, EC-Kartenzahlung und Kreditkarte sowie die gängigen mobile Pay Dienste. EDdM kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

3.6 Ein Ding der Möglichkeit ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartensicherheit, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

3.8 EDdM ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und / oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 

4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (no show) 

und Sonderregelung für Buchungen während des Zeitraums der Kulturellen Landpartie zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten 

4.1 Individualreisende (Unter 8 Personen) 

4.1.1 Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmer die mit einer flexiblen Rate gebucht wurden, werden in Rechnung gestellt: 

- Storno bis 10 Tage vor Ankunft (15 Uhr): keine Stornokosten 

- Storno weniger als 10 Tage vor Ankunft: 80 % der vereinbarten Leistungen 

- Nichtanreise ohne jegliche Absage: 100 % der vereinbarten Leistungen. 

4.1.2 Bei den Raten mit Sparpreis ist keine Stornierung möglich. 

4.1.3. Bei Nichtantritt einer nicht stornierbaren oder nicht erstattbaren Buchungen oder bei Stornierung nach der unter 4.1.1 genannten Fristen gilt folgendes: 

- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit EDdM geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 

- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs-oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. 

- Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

4.2 Gruppen (ab 8 Personen) 

4.2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart gilt eine kostenfreie Stornierungsfrist von 8 Wochen vor dem Anreisetag. Diese Frist gilt auch, wenn der Vertrag innerhalb der jeweiligen Frist geschlossen wurde. 

4.2.2 Bei einer Stornierung ab 56 Tage bis 42 Tage vor dem Anreisetag ist eine pauschale Stornierungsgebühr in Höhe von 100,00 € zu zahlen. 

4.2.3 Bei einer Stornierung ab 41 Tagen vor Anreise sind folgende Stornierungspauschalen vom vereinbarten Gesamtbuchungsbetrag zuzahlen: 

- 41 Tage vor dem Anreisetag bis 11 Tage vor dem Anreisetag: 35% 

- 10 Tage vor dem Anreisetag bis 1 Tag vor dem Anreisetag: 80% 

- Rücktritt am Anreisetag: 100% 

4.2.4 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel die vorgenannten pauschalierten Ersatzansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. 

4.2.5 Ein Rücktritt (Stornierung) des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform. 

4.2.6 Auch bei Rücktritt einzelner Reiseteilnehmer aus der Gesamtgruppe finden oben genannte Fristen und Stornierungspauschalen die entsprechende Anwendung. 

4.2.7 Sollte aufgrund von Stornierungen die Mindesteilnehmerzahl einer Gruppenreise von 8 Personen unterschritten werden, so behält sich das Hotel vor die Preise und Stornierungsbedingungen für Individualreisende auf die Buchung anzuwenden. 

4.3 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt für alle Buchungen sowohl von Individualreisenden als auch von Gruppen während des Zeitraums der Kulturellen Landpartie zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten eines jeden Kalenderjahres eine kostenfreie Stornierungsfrist von acht Wochen (56 Tagen) vor dem Anreisetag. Eine kostenfreie Stornierung ist bei Buchungen innerhalb von acht Wochen (56 Tagen) vor dem Anreisetag ausgeschlossen. Bei Stornierungen von reservierten Hotelzimmern während des Zeitraums der Kulturellen Landpartie zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingsten eines Kalenderjahres innerhalb eines Zeitraums von 56 Tagen vor dem Anreisetag werden die vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen des Hotels in Rechnung gestellt, wobei den Kunden vorbehalten bleibt, höhere ersparte Aufwendungen nachzuweisen. 

5 Rücktritt des Hotels 

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist EDdM in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist EDdM ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls 

- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; 

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; 

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist oder ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

6 Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe 

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 

7 Haftung des Hotels 

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

7.2 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 

8 Schlussbestimmungen 

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Lüchow-Dannenberg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lüchow-Dannenberg. 

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.